Allgemeine Bestimmungen

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der Lidl Österreich GmbH („wir“, „uns“) für das Laden von Elektrofahrzeugen , das Nutzen von Ladesäulen („Ladepunkte“) und der dazugehörigen Parkflächen in Österreich mittels der Funktion in der Lidl Plus App („Funktion“).

Die Lidl Plus App ist ein Angebot der Lidl Stiftung & Co. KG. Der Lade- und Nutzungsvertrag kommt ausschließlich mit uns, der Lidl Österreich GmbH, zustande (Stand: August 2023).



1. Wann kommt Ihr Lade- und Nutzungsvertrag über die Lidl Plus App zustande?


(1) Die Nutzung der Funktion setzt die Anmeldung mit dem MyLidl-Konto des jeweiligen Nutzers in der Lidl Plus App sowie die Registrierung für Lidl Pay innerhalb der Lidl Plus App voraus. Die Registrierung und Nutzung der Lidl Plus App ist ausschließlich für Privatkunden möglich. Hat der Nutzer noch kein MyLidl-Konto angelegt, kann die hierfür notwendige Registrierung über die App nach deren Download vorgenommen werden. Die Nutzung und Registrierung für das MyLidl-Konto unterliegt den „Nutzungsbedingungen MyLidl-Konto“, die hier

abrufbar sind.

(2) Der Nutzer gibt ein Angebot zum Abschluss eines Lade- und Nutzungsvertrag zwischen uns und dem jeweiligen Nutzer des Ladepunkts mit Betätigen des Buttons „Ladevorgang starten“ ab. Das Angebot wird durch uns durch Freischalten des Ladepunktes angenommen und stellt gleichzeitig den Beginn des Ladens des Elektrofahrzeugs („Ladevorgang“) dar. Für die Dauer des Ladevorgangs ist der Nutzer berechtigt, die Ladesäulen samt dazugehöriger Parkflächen zu nutzen.

(3) Vor dem Beginn des Ladevorgangs ist der Nutzer verpflichtet sich zu vergewissern, dass der von ihm zu verwendende Ladestecker keinen sichtbaren Defekt aufweist. Der Nutzer wählt den Ladepunkt in der App aus, entweder direkt über die Karte in der App oder durch Scannen des an der Ladesäule befindlichen QR Codes, schließt sein Elektrofahrzeug an und startet dann den Ladevorgang durch Bestätigen des Buttons „Ladevorgang starten“. Dadurch wird die Ladesäule und der Ladevorgang freigeschaltet. Der Ladevorgang wird gestartet, sobald der Lidl Pay Autorisierung abgeschlossen ist.

(4) Der Ladevorgang endet mit dem Ende der Stromentnahme (beispielsweise indem der Nutzer in der Lidl Plus App den Button „Ladevorgang beenden“ betätigt) und dem Trennen der Verbindung des Elektrofahrzeugs mit dem Ladepunkt.

(5) Um die Funktion nutzen zu können, muss der Nutzer eigenverantwortlich für einen Internetzugang und alle hierzu benötigten technischen Vorrichtungen sorgen und die in diesem Zusammenhang anfallenden Entgelte selbst tragen.

(6) Wir speichern diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht. Der Nutzer kann die Nutzungsbedingungen jederzeit in dem Hauptmenü der App abrufen und speichern.


2. Welche Art von Elektrofahrzeugen dürfen Sie an dem Ladepunkt aufladen und was müssen Sie dabei beachten?


(1) Es dürfen nur , Elektrofahrzeuge i.S.d. § 2 Z. 2 Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe (BGBl. I Nr. 38/2018) an dem Ladepunkt aufgeladen werden.. Die Vorschriften können im Internet unter folgendem URL abgerufen werden:

ht tps://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_38/BGBLA_2018_I_38.pdfsig


(2) Das Elektrofahrzeug und die für den Ladevorgang notwendigen Einrichtungen, wie z.B. Kabel, müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Notwenige Einrichtungen müssen ebenfalls gängigen österr. Normen entsprechen. Weiters dürfen diese weder beschädigt noch defekt sein und die Lidl Österreich GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an privaten Einrichtungen während laufendem Ladevorgang.


3. Welche technischen Lademöglichkeiten und welche Anbindung an den Ladepunkt bieten wir Ihnen an?


(1) Wir bieten Ladepunkte an, an denen Strom entweder mit einer Leistung von höchstens 22 Kilowatt (sog. Normalladepunkt) oder mit einer Leistung von mehr als 22 Kilowatt (sog. Schnellladepunkt) an Ihr Elektrofahrzeug übertragen werden kann (Ladeleistung). Für den Ladevorgang verwenden wir entweder Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC). Mit welcher Leistung und mit welcher Stromart Sie Ihr Elektrofahrzeug an den einzelnen Ladepunkten aufladen können, entnehmen Sie bitte den Angaben am jeweiligen Ladepunkt.

(2) Unsere AC-Normalladepunkte sind zum Zwecke der Anbindung Ihres Elektrofahrzeugs mindestens mit Steckdosen oder mit Steckdosen und Fahrzeugkupplungen des Typs 2 gem. der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014 ausgerüstet. Unsere AC-Schnellladepunkte sind mindestens mit Kupplungen des Typs 2 gem. der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014 ausgerüstet.

(3) Die Ladeleistung nach Abs. (1) dieser Ziff. 3 kann insbesondere von der Netzauslastung, der Anschlussnutzungssituation sowie der Anordnung der Ladepunkte im Schaltsystem variieren. Wir übernehmen daher keine Gewährleistung und/oder Garantie für die Einhaltung der Ladeleistung an den Ladepunkten oder für den Erfolg des Ladevorgangs selbst.


4. Wann kann der Ladevorgang abgelehnt, unterbrochen oder verringert werden?


Wir sind insbesondere berechtigt, den Ladevorgang abzubrechen oder die Ladeleistung zu verringern, sofern

a) die Strombelieferung durch den verantwortlichen Netzbetreiber in der Netz- oder Anschlussnutzung gestört oder unterbrochen wird;

b) eine Unterbrechung oder Verringerung der Ladeleistung zum Zeitpunkt des Ladevorgangs aus sonstigen zwingenden technischen Gründen, die einen ungestörten oder ununterbrochenen Ladevorgang verhindern, erforderlich ist;

c) die zulässige Ladezeit nach Ziff. 5 Abs. (1) überschritten wird; und

d) der über die Kredit-/Debitkarte des Kunden pre-autorisierte Betrag erreicht wird.


5. Wann und wie lange dürfen Sie Ihr Elektrofahrzeug laden?


(1) Das Laden Ihres Elektrofahrzeugs ist anlässlich Ihres Einkaufs in unseren Filialen, auf deren Parkplatz sich der jeweilige Ladepunkt befindet, für die Dauer des gesamten Ladevorganges zulässig („zulässige Ladezeit“), wenn dieser die zulässige Höchstparkdauer von einer Stunde nicht überschreitet.

(2) Sofern auf dem Parkplatz eine Höchstparkdauer seitens eines externen Parkraumbewirtschafters ausgewiesen ist, gilt diese auch für den Ladevorgang und die zulässige Ladezeit.


6. Zu welchem Zweck und wie lange dürfen Sie die Parkfläche unmittelbar vor dem Ladepunkt nutzen? Welche Folgen hat ein Verstoß?


(1) Die unmittelbar zum Ladepunkt gehörende Parkfläche darf ausschließlich nur für den Ladevorgang (vgl. Ziff. 1) und nur für die Dauer der zulässigen Ladezeit (vgl. Ziff. 5) genutzt werden. Um auch anderen Kunden das Laden von Elektrofahrzeugen zu ermöglichen, ist die Parkfläche unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Ablauf der zulässigen Ladezeit zu räumen. Die Nutzung dieser Parkfläche zu anderen Zwecken und/oder außerhalb der zulässigen Ladezeit ist nicht gestattet.

(2) Wir behalten uns ferner die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen vor.

(3) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen Ziff. 5 Abs. (2) gelten die Nutzungsbedingungen der externen Parkraumbewirtschafters und die darin enthaltenen Vertragsstrafen.


7. Welche Vorschriften müssen Sie beim Befahren des Parkplatzes/der Parkfläche beachten

?

Auf dem gesamten Parkplatz einschließlich der Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) in der geltenden Fassung.


8. Welche Preise/Tarife gelten? Welche Zahlungsmöglichkeiten haben Sie?


(1) Die Preise für den Ladevorgang unter diesem Lade- und Nutzungsvertrag richten sich nach einem oder mehreren unterschiedlichen Tarifen, die Ihnen vor dem Start des Ladevorgangs in der Lidl Plus App übersichtlich angezeigt und von Ihnen ausgewählt werden. Den Ladevorgang rechnen wir im Rahmen des jeweiligen Tarifs nach Kilowattstunden (kWh) einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und aller spezifischen Verbrauchssteuern und ggfs. Umlagen, Abgaben sowie aller anderen Kostenbestandteile ab. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Tarife sind keine Festpreise und können daher von Ladevorgang zu Ladevorgang abweichen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen anderen als den oder die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Tarif(e).

(3) Die Zahlung erfolgt bargeldlos über Lidl Pay. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Lidl Plus App.


9. Für welche Schäden stehen wir ein?


(1) Wir sind nicht für Schäden verantwortlich, die Ihnen durch mögliche Spannungsschwankungen, Spannungsverluste, Spannungsausfälle sowie Netzengpässe im Netz des Netzbetreibers und damit durch die im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegenden Ereignisse entstehen können, die wir nicht zu vertreten haben. Wir sind ferner nicht verantwortlich für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Ladepunkts und damit in Verbindung stehender technischer Vorkehrungen oder aufgrund eines Defekts am Elektrofahrzeug entstehen, die wir nicht zu vertreten haben. Für derartige Schäden ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(2) Im Übrigen haften wir– gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir dagegen nur:

• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie

• für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei in diesem Fall unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziff. 9 Abs. (3) gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

(5) Die Haftung für Schäden besteht nach den gesetzlichen Vorschriften, eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.


10. Kontaktinformationen für Beschwerden


Bei Fragen oder Beanstandungen erreichen Sie unseren Kundenservice unter 0800 500 810

(Montag-Freitag von 07:00-20:00 Uhr und Samstag von 07:00-18:00 Uhr)E-Mail: kundenservice@lidl.at


11. Welche sonstigen Bestimmungen gelten und welche Möglichkeiten haben Sie zur Streitbeilegung?


(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und uns gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Für den Fall, dass der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat, bleiben zusätzlich zwingende Bestimmungen dieses Mitgliedsstaates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter

http://www.ec.europa.eu/consumers/odr

erreichen kann. Wir sind jedoch nicht verpflichtet und bereit, uns am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu beteiligen.

(5) Für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den jeweiligen Rechtsstreit sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg, PLZ 5020, Österreich, vereinbart.

(6) Die Lieferung von Energie an den Ladestationen von Lidl Österreich und die Abrechnung via Lidl Plus App steht ausdrücklich Privatpersonen zur Verfügung und beinhaltet nur eine Energiemengenabgabe in haushaltsüblichen Dimensionen. Diese haushaltsübliche Energiemenge wird durch Erreichen des pre-autorisierungs Betrags pro Ladevorgang gedeckelt.